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[PDF] Seniorenkonzept 50+

Grundlage

Unter dem Begriff Senioren verstehen wir Personen im Alter 50+, welche aufgrund ihrer psychischer, psychosozialer und/oder leichter geistiger Beeinträchtigung einen betreuerischen Bedarf benötigen.

 

Standort

Der Wohnort befindet sich in der Region Neudorf/Tablat in St. Gallen. Somit geniessen unsere Bewohner/-innen eine naturgebundene Umgebung mit einer doch zentralen Lage. Die Region ist mit dem öffentlichen Verkehr gut vernetzt und der Gallus Markt bietet nahe Einkaufsmöglichkeiten.

 

Trägerschaft

Das Rechtskleid der Atrium Gallus ist eine AG mit dem Ziel, Menschen mit psychischer, psychosozialer und/oder leichter geistiger Beeinträchtigung zu betreuen und zu begleiten, und nach Möglichkeit so zu fördern, dass sie wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können. Wem dies nicht gelingt, soll Halt und ein Daheim auf Dauer geboten werden.

 

Angebot – Betreuung – Begleitung

Unter den oben genannten Voraussetzungen bieten wir die Möglichkeit einer Einzelwohnform an. Es findet eine tägliche Betreuung von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt. Der Pikettdienst ist unter der Woche von 19.00 – 08.00 Uhr zu erreichen und steht auch am Wochenende und an Feiertagen 24h zur Verfügung. Damit ist auch eine Krisenintervention abgedeckt. Unsere Bewohner werden täglich mindestens 1 Mal oder nach Wunsch physisch oder telefonisch kontaktiert. Unsere Mitarbeiter sind ebenfalls nach Wunsch behilflich bei einfachen administrativen Aufgaben wie z. B. Kontakt mit öffentlichen Stellen oder Institutionen, Krankenkassen, Ärzten oder Spitex und organisieren ebenso nach Bedarf Unterstützung für die steuerliche Verwaltung. Für unsere Bewohner organisieren wir nach Bedarf eine Spitexpflege und sorgen für einen qualitativen Ablauf. Unser Hauswirtschaftspersonal erledigt 1 Mal wöchentlich die Wohnungsreinigung der Bewohner/-innen.

 

Im Detail umfasst unser Angebot

  • Kost und Logis
  • Gesundheitsversorgung
  • Einzelgespräche für alle sozialen und gesundheitlichen Anliegen, Fragen und Standortgespräche
  • Hilfestellung und Begleitung bei der Suche der passenden Tagesstruktur, der Alltagsbewältigung und den Kontakten zur Umwelt und den Behörden.
  • Nach Wunsch, Organisation der Vermögensverwaltung.
  • Organisation von Transporten, sofern nicht öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden können.
  • Animation zur Freizeitgestaltung und Vermittlung von bspw. Vereinsmitgliedschaften und Sportvereinen.
  • Ein Hobbyraum von 80m2 mit WC steht den Bewohnern/innen für das Fitnesstraining und als Begegnungsmöglichkeit zur Verfügung.
  •  Kontakte und Zusammenarbeit zu Hausärzten, Therapeuten, Spitex, platzierenden Stellen, Familie, Freunden und Bekannten.
  •  Für die Verpflegung wird eine Tagespauschale ausbezahlt. Diese kann täglich, wöchentlich oder monatlich erfolgen, je nach Absprache mit der/dem Bewohnerin/Bewohner.
  • Bei Schwierigkeiten mit dem Einkauf, kann Unterstützung gewährleistet werden, je nach Absprache und Bedarf.
  • Ebenso organisieren wir nach Wunsch einen preisgünstigen Umzugsservice nach Bedarf.

 

Personal

Wir stützen uns auf erfahrenes Personal, das mit den oben beschriebenen Bewohner/-innen umzugehen weiss und die Zusammenarbeit mit dem persönlichen Umfeld, den Ämtern, therapeutischen Stellen, öffentlichen Gremien, Ärzten als auch Spitex und Zuweisern pflegt.

 

Finanzen

Das Atrium Gallus finanziert sich aus den AHV-/IV-Renten, Ergänzungsleistungen oder anderen Quellen unserer Bewohner/innen. Wir beziehen keine Subventionen vom Staat, somit schliessen unsere Bewohner/innen bzw. deren Vertreter mit dem Atrium Gallus einen Aufenthaltsvertrag ab, der keiner weiteren Unterstützung durch den Staat bedarf. Bei der Klientel Senioren 50+ besteht lediglich die Voraussetzung des Eintrittes ins Atrium Gallus vor dem Erreichen des AHV-Alters. Gründe dafür liegen in der aktuellen gesetzlichen Verordnung für die Finanzierung von betreuten Wohnformen für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Wird während des Wohnens im Atrium Gallus das AHV-Alter erreicht, dürfen die Bewohner/innen selbstverständlich weiterhin bei uns wohnen bleiben, solange die pflegerische Bedürftigkeit gedeckt werden kann.

 

Aufnahmeverfahren als Prozess

  • Telefonische oder persönliche Anfrage durch zuweisende Stelle oder Bewerber/in selbst
  • Einladung zum ersten Gespräch
  • Schnupperwohnen
  • Erstellung der Kostengutsprache
  • Probewohnen mit Auswertung und definitiver Aufnahme
  • Versicherungsabschluss: Haftpflicht und Hausratsversicherung
  • Organisation der ärztlichen, therapeutischen und sozialen Betreuung
  • Klärung der individuellen Tagesstruktur

 

Aufnahmevertrag

Im Aufnahmevertrag sind die Rechte und Pflichten der/des Bewohnerin/Bewohners, der Beschwerdeweg, die Probezeit und die Kündigungsfrist geregelt.

Kosten Einzelwohnen: Tagessatz von Fr. 200.00.-

 

Wohnsituation

  •  Jede/jeder Bewohnerin/Bewohner verfügt über eine möblierte und vollständig eingerichtete Wohnung. Es besteht die Möglichkeit, die Wohnung mit eigenen Möbeln einzurichten. Die Privatsphäre ist durch selbstbestimmtes Handeln im Rahmen der Vereinbarung gewährleistet.
  • Wir arbeiten eng mit dem sozialen Umfeld zusammen und fördern die Kontakte zu Familie, Freunden, gesetzlichen Vertretern, Ämtern, Ärzten etc.
  • Die Freizeitgestaltung wird den Bewohnern/-innen weitgehend selbst überlassen und kann von uns, wenn gewünscht, unterstützt werden.
  • Für Notsituationen steht im Wohnzimmer ein Fix-Telefonanschluss zur Verfügung.
  • Die soziale Integration wird gefördert durch Kontakte zur Familie, Vereinen und anderen gesellschaftlichen Organisationen.
  • Wir legen Wert auf Feiern unseres Kulturkreises, da dieser der Geborgenheit dient und das Gemeinschaftsgefühl fördert.